Schiessordnung

1. Allgemeines

Diese Schießordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen.

Das Schießen in dem Gelände erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Disziplin, da ein Fehlverhalten mit hohen Risiken für die Gesundheit der anderen Schützen verbunden sein kann.

Es dürfen deshalb nur Mitglieder unseres Vereins oder erfahrene Bogenschützen (nach Absprache mit dem Vereinsvorstand) schießen!

2. Betreten des Vereinsgeländes

Das Betreten des Vereinsgeländes ist vereinsfremden Personen grundsätzlich nicht ohne Begleitung eines Vereinsmitglieds gestattet. Bei Nichtbeachtung geschieht das Betreten auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt für eventuell auftretende Schäden keine Haftung.

Das Betreten des Geländes mit Armbrüsten oder anderen erlaubnispflichtigen Geräten ist strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden bei der Polizei angezeigt.

Das Beschiessen des 3-D-Parcours ist mit Compound-Bögen nicht gestattet!

3. Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen auf dem Vereinsgelände nur in Anwesenheit eines volljährigen und erfahrenen Schützen schießen.

4. Verhalten im Parcours

Die Sportordnung sowie die Sicherheitsbestimmungen des DFBV sind Teil der Schießordnung der Feldbogenschützen Rhede. Sie können beim Vorstand eingesehen werden.

Der Parcours der 3-D-Ziele darf nur in Aufbaurichtung geschossen werden!

Entgegen dem Verlauf zu schießen ist absolut untersagt!

Die Ziele sind in der ausgeschilderten Reihenfolge und vom Abschusspflock zu schießen!

SICHERHEIT ist das oberste Gebot!!! Jeder Schütze ist für seinen Schuß verantwortlich!!!

Jeder Schütze hat vor Schussaufbau unbedingt darauf zu achten, dass sich keine Person im

Schussfeld oder hinter dem Ziel befindet!!!

Schützen, die seitlich oder hinter dem Ziel nach verschossenen Pfeilen suchen, machen dies ihren Sportkameraden dadurch kenntlich, dass entweder ein Mitglied der Gruppe vor dem Tier stehen bleibt, oder aber ein Bogen deutlich erkennbar dort abgestellt wird.

Es dürfen nur Bögen und Pfeile in technisch einwandfreiem Zustand verwendet werden.

Auf die 3-D-Tiere darf nur mit handelsüblichen Feldspitzen geschossen werden!

Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Waldgelände zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf stören oder zu stören versuchen, können vom Waldgelände verwiesen werden.

Anfänger dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Trainers/Betreuers oder eines erfahrenen Vereinsmitgliedes nutzen.

Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen; Gastschützen werden in einem solchen Fall sofort des Waldes verwiesen.

5. Versicherung

Jeder Nutzer des Parcours muß zwingend über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.

Der Vorstand

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