Schiessordnung

1. Allgemeines
– Diese Schießordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen.
Sie ist Bestandteil der Vereinsordnung.
– Das Schießen in dem Gelände erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Sorgfalt,
da ein Fehlverhalten mit hohen Risiken für die Gesundheit der anderen Schützen
verbunden sein kann. Es dürfen deshalb nur Mitglieder unseres Vereins oder erfahrene
Bogenschützen (nach Absprache mit dem Vereinsvorstand) schießen!

2. Betreten des Vereinsgeländes
– Das Betreten des Geländes mit Armbrüsten oder anderen erlaubnispflichtigen Geräten ist
strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden bei der Polizei angezeigt.
– Das Beschießen des 3-D-Parcours ist mit Compound-Bögen nicht gestattet!

3. Kinder und Jugendliche
– Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen auf dem Vereinsgelände nur in Anwesenheit
eines volljährigen und erfahrenen Schützen schießen.

4. Verhalten im Parcours
– Die Sportordnung sowie die Sicherheitsbestimmungen des DFBV sind Teil der Schieß-
ordnung der Feldbogenschützen Rhede. Sie können beim Vorstand eingesehen werden
oder auf der Internetseite www.bfbv.de.
– Der Parcours der 3-D-Ziele darf nur in Aufbaurichtung geschossen werden!
– Die Ziele sind in der ausgeschilderten Reihenfolge und vom Abschusspflock zu schießen!
– Es ist den Schützen untersagt bei möglichen Hindernissen (Gebüsch o.ä.) diese zur Erlangung
eines freien Schussfeldes selbsttätig zu verändern.
– Des Weiteren ist es allen Schützen ebenfalls untersagt Abschusspflöcke im Parcours
zu versetzten, um hierdurch ein besseres oder freies Schussfeld zu erlangen.
– Eigenmächtige Veränderungen können zum Vereinsausschluß führen / bei Gastschützen zur
Parcourssperre.
– SICHERHEIT ist das oberste Gebot!!! Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich!!!
(siehe unten eigene Privathaftpflichtversicherung)
– Jeder Schütze hat vor Schussaufbau unbedingt darauf zu achten, dass sich keine Person im
Schussfeld oder hinter dem Ziel befindet!!!
– Schützen, die seitlich oder hinter dem Ziel nach verschossenen Pfeilen suchen,
machen dies ihren Sportkameraden dadurch kenntlich, dass entweder ein Mitglied der
Gruppe vor dem Tier stehen bleibt, oder aber ein Bogen deutlich erkennbar dort abgestellt
wird.
– Es dürfen nur Bögen und Pfeile in technisch einwandfreiem Zustand verwendet werden.
– Auf die 3-D-Tiere darf nur mit handelsüblichen Feldspitzen geschossen werden!
– Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden vom Vorstand vom Schießbetrieb
ausgeschlossen (Parcourssperre)

– Anfänger dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Trainers/Betreuers oder eines
erfahrenen Vereinsmitgliedes nutzen.
– Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen;
Gastschützen werden in einem solchen Fall sofort des Waldes verwiesen.

5. Sicherheit bei Hochständen und Aufbauten
– Jeder Schütze ist verpflichtet Schäden, Mängel und Gefahrenquellen unverzüglich
einem Vorstandsmitglied zu melden.
– Jeder Schütze hat seine körperliche Eignung und das Risiko beim Benutzen von Aufbauten
am Abschusspflock eigenverantwortlich zu prüfen und im Zweifel den Schuss vor oder hinter
dem Pflock zu machen – Sicherheit geht vor.
– Die Nutzung der Querbalken an Hochständen zur Absicherung gegen Sturz wird allen Schützen
dringend empfohlen

6. Versicherung
– Zur Absicherung seiner gesetzlichen Haftungsrisiken unterhält der Verein eine
Vereins-Haftpflichtversicherung
(Diese sichert keine eigenverschuldeten Unfälle einzelner Mitglieder ab)
– Es wird den Mitgliedern und Gastschützen daher empfohlen eine eigene Haftpflichtversicherung
und eine Unfallversicherung abzuschließen.

Der Vorstand

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